BYS Bildungsportal - Gut zu wissen!

Info Barrierefreiheit

Info Barrierefreiheit

ILIAS Bayern Süd - BYS Bildungsportal - KEC Lernportal

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd ist bemüht, die Intranetseiten der Lernplattformen BYS Bildungsportals und KEC Lernportal barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

Das enthaltene Prüfergebnis unterscheidet den Grad der Barrierefreiheit für gehörlose -, blinde -, sehbehinderte - und motorisch eingeschränkte Anwender in den Stufen „barrierefrei“, „eingeschränkt barrierefrei“ und „nicht barrierefrei“.

 

Gehörlose Anwender (eingeschränkt barrierefrei)

Während der Prüfung wurden kleine Auffälligkeiten gefunden, welche gehörlosen Anwendern die Zugänglichkeit erschweren können.

Vereinzelte Seiten verwenden Tonspuren, welche für gehörlose Nutzer unzugänglich sind. Oft werden diese jedoch durch einen Text oder Animation unterstützt.

 

Blinde Anwender (eingeschränkt barrierefrei)

Die Barrierefreiheit ist für blinde Nutzer eingeschränkt gegeben.

Die Anwendung weist kleine bis mittelschwere Auffälligkeiten in den Bereichen der Kompatibilität auf.

Die festgestellten Auffälligkeiten resultieren aus dem Erfordernis der Verwendung eines Internet-Browsers zum Aufrufen der Lernplattformen. Außerdem werden einige Inhalte mittels Bilder, Grafiken, Videos, etc. dargestellt. In den Erklärvideos, sind jedoch Tonspuren zum besseren Verständnis enthalten.

 

Sehbehinderte Anwender (eingeschränkt barrierefrei)

Die Zugänglichkeit ist bis auf wenige Einschränkungen für diese Nutzergruppe gegeben.

Beispielsweise können Auffälligkeiten in den Kriterien der Unterscheidbarkeit, wie z.B. das Nichteinhalten von bestimmten Kontrasten, gefunden, welche die Zugänglichkeit erschweren.

Diese werden auf Grundlage des Prüfberichts zur Barrierefreiheit, bei Bedarf, sukzessive durch individuelle Muster mit ausreichendem Kontrastverhältnis ersetzt.

 

Motorisch eingeschränkte Anwender (eingeschränkt barrierefrei – vorbehaltlich der nachfolgenden Ausführung)

Die Barrierefreiheit für motorisch eingeschränkte Nutzer ist nach der im Prüfbericht zur Barrierefreiheit von der BGGK getroffenen Einschätzung nicht gegeben.

Danach weist die Anwendung schwerwiegende Auffälligkeiten in den Bereichen der Tastaturbedienung, sowie mehrere kleinere bis mittelschwere Auffälligkeiten bei elementaren Orientierungs- und Navigationshilfen auf.

 

 

 

Diese Erklärung wurde am 4. September 2024 erstellt.

 

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten vom BYS Bildungsportal aufgefallen?

 

Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an:

 

BYS Bildungsportal

Team Personalentwicklung

 

 

Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne beim Beauftragten für Schwerbehinderte oder bei einer der Vertrauenspersonen nach SGB IX melden.

 

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Daniela Pauly

Telefon: +49 8967 81 3364

E-Mail : daniela.pauly@drv-bayernsued.de

 

Vertrauenspersonen nach SGB IX

Gesamt-Vertrauensperson: Alfred Steiner

Telefon: +49 8967 81 2832, E-Mail : alfred.steiner@drv-bayernsued.de

 

1. Stellvertreterin: Nina Menacher

Telefon: +49 871 81 3387 E-Mail : nina.menacher@drv-bayernsued.de

2. Stellvertreterin: Jacqueline Flor,

Telefon: +49 8531 959-457 E-Mail: jacqueline.flor@drv-bayernsued.de

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

 

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

 

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

 

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Beayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationsteechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html